Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus

In unseren Produkten können Batterien und Akkus enthalten sein. Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus an den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. bei kommunalen Sammelstellen oder in unserem Ladengeschäft) zurückzugeben. Die Rücknahme ist unentgeltlich.

Alternativ können Sie Ihre gebrauchten Batterien und Akkus in einer transportsicheren Verpackung und ausreichend frankiert auch an uns zurückschicken (Webers Fahrradshop, Ralf Weber, Breite Straße 6, 21354 Bleckede).

 

Batterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden. Die in Batterien und Akkus enthaltenen Stoffe wirken sich bei unsachgemäßer Entsorgung negativ auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit aus. Aus diesem Grund müssen Batterien und Akkus getrennt gesammelt und verwertet werden.

Pb Cd Hg

Erläuterungen:

Das durchgestrichene Mülltonnensymbol bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Bei Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnensymbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes. Dabei steht

„Pb“ für Blei
„Cd“ für Cadmium und
„Hg“ für Quecksilber.

 

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.